Hausbauvertrag: besteht notarielle Beurkundungspflicht?

Wann ist ein Hausbauvertrag beurkundungspflichtig? Nach einem Urteil OLG Naumburg 20.01.2011 - AZ: 1 U 84/10 - ist für die Beurkundungspflicht ein konkreter Grundstücksbezug erforderlich!

 

Das Gesetz regelt in § 311b BGB: Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung.

 

Das Urteil: Sind die Informationen im Hausbauvertrag über mögliche Grundstücke "unverbindliche Serviceleistungen" eines Vertragspartners, fehlt es an einer für die Beurkundungspflicht erforderlichen Verknüpfung zwischen dem Grundstückserwerb und einem diesbezüglichen Bauvertrag gem. § 311b BGB.

 

OLG Naumburg: Der (ohne notarielle Beurkundung) geschlossene Hausbauvertrag ist wirksam. Eine rechtliche Einheit zwischen einem bestimmten Grundstück und dem Hausbauvertrag besteht insbesondere dann nicht, wenn der Bauvertrag nicht mit Blick auf ein konkretes Grundstück geschlossen wird. Enthält der Bauvertrag hingegen unverbindliche Informationen über eine Auswahl mehrerer Grundstücke, liegt eine solche rechtliche Einheit nicht vor.

 

In dem zur Entscheidung gestellten Fall konnte der Auftragnehmer wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung von dem Bauherrn 10% des Hauspreises verlangen.

 

 

Wir begleiten Sie in Ihrem Vorhaben den erkennbaren Problemen im Rahmen der Bauabwicklung aus dem Weg zu gehen oder diese zu bewältigen.
Sprechen Sie uns an.
Tel: 0211.5858990.
Email: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Wir sind in sämtlichen Bereichen des Baurechts tätig.

Share