Google Streetview - Widerspruch
Bereits seit längerer Zeit kann man vor oder nach Veröffentlichung der Fotos von Gebäuden im Rahmen des Dienstes Google Street View Widerspruch gegen eine solche Veröffentlichung erheben. Um dieses Verfahren transparenter und einfacher zu gestalten hat Google nun angekündigt, das Widerspruchsverfahren zu beschleunigen und mittels der Bereitstellung eines Beschwerdeformulars zu vereinfachen.
Wer ist betroffen?
Es soll bereits im Herbst die Streetviewfunktion und damit zu veröffentlichenden Bilder von Gebäuden unter anderem in Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal freigeschaltet werden.
Wie ist Widerspruch einzulegen?
Ab dem 16. August 2010 beginnt eine vierwöchige Widerspruchsfrist, die Gelegenheit geben soll, bereits vor Veröffentlichung der Fotos diese hinsichtlich einzelner Gebäude zu verhindern. Diese Frist wird natürlich berechtigterweise als zu kurz kritisiert. Es soll daher auch möglich sein, Widerspruch nach der Frist einzulegen. Dann jedoch kann es sein, dass es bereits zu einer Veröffentlichung der betroffenen Bilder gekommen ist.
Wer kann Widerspruch einlegen?
Nach Aussage von Google sollen Hauseigentümer und Mieter zum Widerspruch berechtigt sein. In gleicher Weise dürften jedoch auch Bewohner zu den Betroffenen gehören, die nicht selbst Mieter sind genauso wie Miteigentümer eines Gebäudes. Interessant wäre auch die Behandlung von Widersprüchen hinslichtlich von Gebäuden ganzer Strassenzüge, da dies die Darstellung von Streetviewbildern bis zur Unbrauchbarkeit einschränken dürfte.
Problem: Identifierzierbarkeit durch Widerspruch!
Das, was mit dem Widerspruch erreicht werden soll, nämlich der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre, wird in gewisser Weise dadurch konterkarriert, dass man sich als Mieter bzw. Eigentümer eines bestimmten Hauses oder Wohnung zu erkennen gibt. Was Google mit den so erlangten Daten macht, ob diese Daten nur zur Bearbeitung des Widerspruchs vorgehalten und danach wieder gelöscht werden, ist inklar.
Anonymer Widerspruch durch anwaltliche Vertretung
Ein anonymer Widerspruch dürfte daher empfehlenswert sein, wenn Sie Ihre Daten so weit wie möglich schützen wollen. Ob Google solche akzeptiert, ist zur Zeit offen. Wir vertreten Mandanten - welche anonym bleiben möchten - gegenüber Google um die Löschung bzw. Pixelung der betroffenen Gebäude zu erwirken. Gerne vertreten wir Sie bei Widersprüchen gegenüber Google, namentlich oder anonym damit Ihre persönlichen Daten nicht mit dem betroffenen Gebäude in Verbindung gebracht werden können.
Mit dem Tätigkeitsschwerpunkt des Urheber- Persöhnlichkeits- und Datenschutzrechts betreut Rechtsanwältin Eva Dzepina seit Jahren Mandate in der Beratung streitigen Auseinandersetzung. Haben Sie Fragen?
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