Gefahren der Strafverfolgung im Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran

Die Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. 1929/2010 hat eine deutliche Verschärfung des Iran-Embargos im Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran zur Folge. Dies birgt Risiken auch für deutsche Unternehmen.

Die Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. 1929/2010, die u.a. ein überarbeitetes Waffenembargo und ausgeweitete Sanktionen im Finanzbereich festlegte, sowie der vom 25.10.2010 unmittelbar geltenden Iran-Embargo-Verordnung EU-Nr. 961/2010 (ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 423/2007) ist eine deutliche Verschärfung des Iran-Embargos im Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran erfolgt.

So wurden die Beschränkungen, d.h. die Genehmigungspflichten bzw. die Verbote des Handels mit dem Iran derart ausgeweitet, dass sie nun für jegliche Geschäftsbeziehungen mit iranischen Personen gelten, auch wenn diese nur im Besitz (Tochtergesellschaften) sind oder beispielsweise aufgrund mehrheitlicher Anteile von einer iranischen Person kontrolliert werden.

Zudem ist auch eine Ausweitung der vom Iran-Embargo umfassten Güter an sich erfolgt, so dass neben den bereits gelisteten militärischen Rüstungsgütern oder solchen zur Entwicklung von Nuklearprogrammen nun auch alle so genannten „Dual-Use-Güter“ der Dual-Use-Verordnung Nr. 428/2009 - die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können - von dem Lieferverbot erfasst werden.

 

Auch auf dem Bereich der Schlüsselausrüstung für den Energiesektor von Öl und Gas, der sonstigen proliferationsrelevanten Güter, die zur Entwicklung von Trägertechnologie für Kernwaffen eingesetzt werden können, sowie der Güter zur internen Repression hat eine Ausweitung stattgefunden.

 

Des Weiteren ist auch die notwendig mit dem Handel verbundene Möglichkeit von Zahlungstransaktionen auf dem Finanzsektor eingeschränkt bzw. für die Banken mit hohem Aufwand verbunden worden, da Zahlungen an iranische Personen ab einer Größenordnung von 10.000,00 € nun gemeldet werden müssen und für solche ab 40.000,00 € sogar eine Genehmigung eingeholt werden muss.

 

Ferner gelten die Beschränkungen nicht mehr nur für Ausfuhren in den Iran, sondern auch für Einfuhren, die Bereitstellung und Weitergabe solcher Güter sowie für Dienstleistungen und Investitionen in diesem Zusammenhang.



Bei den Embargoverstößen beim Handel mit dem Iran sieht das geltende Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in § 34 AWG strafrechtliche Sanktionen vor, die mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren belegt sind. Bei einer ungenehmigten Ausfuhr genehmigungspflichtiger Güter sieht das Außenwirtschaftsgesetz in § 33 AWG eine Geldbuße von bis zu  500.000,00 € vor.


Beispielsweise wurde im August 2010 ein Unternehmer vom Landgericht Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe und einer Zahlung von 180.000,00 € an die Staatskasse verurteilt, weil er entgegen dem Iran-Embargo eine Pumpe in den Iran geliefert hatte.



Entsprechend dieser nun in größerem Umfang bestehenden und aufgrund der drohenden schweren strafrechtlichen Folgen erheblichen Prüfungspflichten seitens Unternehmen und Privatpersonen, die im Handel mit dem Iran stehen, ist es empfehlenswert, sich in diesem Zusammenhang von einem Rechtsanwalt, der sich im Außenhandelsrecht insbesondere mit dem Iran auskennt, beraten zu lassen.



Auch bei bereits erfolgten Verstößen kann entsprechende juristische Beratung dazu führen, dass durch eine Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Zollkriminalamt) über eine etwaige freiwillige Selbstanzeige eine Strafmilderung möglich ist oder sogar eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage erfolgen könnte.



Beim Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran und der Berührung mit dem Iran-Embargo sollte nicht nur unter diesem Aspekt ein Rechtsanwalt mit dem Beratungsschwerpunkt Außenhandelsrecht herangezogen werden.

 

Gerne Beraten wir Sie bei der Begutachtung der Exportrisiken.



Haben Sie Fragen in Bezug auf Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

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