Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

FG Niedersachsen AZ: 10 V 309/10: Der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting ist verfassungswidrig:

 

 

Joachim Schrader

Das FG Niedersachsen setzt mit Beschluss vom 9.11.2010 die Vollziehung aus.

 

Es heist im Orientierungssatz 2:

Zwar hat der BFH in der Vergangenheit die steuerliche Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften beim Veranlagungswahlrecht, wegen der Förderung von Ehe und Familie durch Art. 6 GG für gerechtfertigt angesehen. Im Anbetracht des Beschlusses des BVerfG vom 21.07.2010 (S BvR 611/07, 1 BvR 2464/07) zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschafts- und Schenkungsgesetz a.F. kann diese Rechtsprechung jedoch nicht mehr aufrechterhalten werden.

 

 

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