BGH: Auskunftspflicht über Vermögensverhältnisse während der Ehe

Ehegatten sind sich gegenüber verpflichtet, den anderen über die für die Höhe des Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse zu informieren.

 

Sie sind zur Auskunftserteilung in der Weise verpflichtet, wie sie zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs erforderlich ist.

 

Die Auskunftspflicht geht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs allerdings ausserhalb eines Gerichtsverfahrens nicht soweit, das die Vorlage von Belegen oder die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben herauszugeben sei. Eine solche Kontrollmöglichkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wäre mit dem in einer Ehe herrschenden Vertrauen nicht zu vereinbaren.

 

Urteil des BGH vom 2. Juni 2010
Aktenzeichen: XII ZR 124/08
FamRZ 2011, 21
NJW 2011, 226

 

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