Wann ist ein Hausbauvertrag beurkundungspflichtig? Nach einem Urteil OLG Naumburg 20.01.2011 - AZ: 1 U 84/10 - ist für die Beurkundungspflicht ein konkreter Grundstücksbezug erforderlich!
Read more...Zahlt der Auftraggeber den Sicherheitseinbehalt entgegen einer ihm gesetzten Frist nicht auf ein Sperrkonto ein, verliert er nicht nur sein Sicherungsrecht, er muss auch den Einbehalt auszahlen:
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Anwalt Hausbau Projektentwicklung Werkvertrag
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht begleiten
Rechtsanwalt Joachim Schrader LL.M. und
Rechtsanwalt Oliver Boyke
seit Jahren die Abwicklung von Bauprojekten für namhafte Projektentwicklungsgesellschaften und prominente städtebauliche Referenzobjekte.
Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durch-
führung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten den Auftraggebern eines Bauwerkes regelmäßig unerwartet Sorgen. Demgegenüber hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit teils existenziellen Problemen umzugehen.
Nicht selten führen ambitionierte Bauvorhaben in die Insolvenz zuvor erfolgreicher und angesehener Bauunternehmen. Vorausgegangen ist dabei oft eine Kette von vermeindbaren, im Bauvertrag und der Bauausführung angelegten Fehlern. Zahlungsverpflichtung und Zahlungsbereitschaft auf Seiten der Auftraggeber setzen eine klar definierte Bauleistung und dessen mangelfreie Umsetzung voraus. Zahlungsmoral einerseits und Gewährleistungsinteresse andererseits bilden deshalb die Interessenpole des privaten Baurechts.
Wir begleiten Sie in Ihrem Vorhaben den erkennbaren Problemen im Rahmen der Bauabwicklung aus dem Weg zu gehen oder diese zu bewältigen.
Sprechen Sie uns an.
Tel: 0211.5858990.
Email:
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Wir sind in sämtlichen Bereichen des Baurechts tätig.
- Bauvertragsrecht
- Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen
- Architekten und Ingenieurverträge
- Schadensabwicklung
- Generalunternehmerverträge
- Grundstücksrecht
- Projektentwicklung
- Bauträger- und WEG-Recht
- Zwangsvollstreckung
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Anwalt Hausbau Projektentwicklung Werkvertrag
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht begleiten
Rechtsanwalt Joachim Schrader LL.M. und
Rechtsanwalt Oliver Boyke
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Beitrag in Bearbeitung
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