Der größte deutsche Energiekonzern EON hat angekündigt in Deutschland etwa 6000 Stellen abzubauen. Unter anderem soll dies mittels einer Transfergesellschaft und durch das Auslaufen befristeter Arbeitsverträge geschehen.
Read more...Die fristlose Kündigung eines seit elf Jahren unbeanstandet bestehenden Arbeitsverhältnisses kann wegen des dadurch erworbenen „Vertrauensguthabens“ unwirksam sein.
Read more...Der unter anderem für Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes zuständige sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt entschied am 14. April 2011 (Az.: 6 AZR 727/09) über die Kündigung einer Reinigungskraft.
Read more...Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 42/10) hat jüngst entschieden, dass Kosten für Zivilprozesse -zumindest teilweise- als "aussergewöhnliche Belastungen- steuerlich geltend gemacht werden können. Demgegenüber sind für Arbeitnehmer die Kosten einer Kündigungsschutzklage im vollen Umfang bereits als "Werbungskosten" absetzbar.
Read more...Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Ohne Mitwirkung des Betriebsrats ist die Kündigung unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Wahl des Betriebsrats beim Arbeitsgericht angefochten wurde und nach der Kündigung für ungültig erklärt wird, die Wahl aber nicht von Anfang an nichtig war.
Read more...Die vermeindlich geheime Zeugnissprache zwischen Personalvertretern führt häufig zu Misstrauen auf Arbeitnehmerseite auch wenn die Formulierungen wohlwollend klingen. Fehlen jedoch Standard-Elemente wie Grußformel und gute Wünsche erweckt dies Argwohn.
Read more...Ein Arbeitsverhältnis kann trotz einer früheren Beschäftigung des Arbeitnehmers auch ohne Sachgrund bis zu zwei Jahren (erneut) befristet werden, wenn die frühere Beschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt.
Read more...Die nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Düsseldorf gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.
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Klauseln, mit denen etwaige Über- oder Mehrarbeit bereits mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sein sollen, sind sehr verbreitet. Nicht immer sind diese Bestimmungen wirksam.
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Arbeitnehmer, die sich nicht an ein striktes Rauchverbot halten, kann fristlos gekündigt werden. Einem Berufsfahrer, der als Gefahrengut Flüssigsauerstoff auslieferte, kostete der Verstoß gegen das Rauchverbot seinen Arbeitsplatz.
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BGH: Beginn Verjährungsfristen Haftung Steuerberater Betriebsprüfung
Änderung der BFH-Rechtsprechung! Mit Urteil vom 12.5.2011, VI R 42/10
hat der BFH erstmals Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt:
Read more...OLG Köln: Zur Haftung des Geschäftsführers für Steuern der GmbH im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen des Geschäftsführers gegen den Steuerberater wegen Falschberatung.
Read more...FG München lässt die Öffentliche Zustellung eines Haftungsbescheids gegen einen gesetzlichen Vertreter einer Firma zu.
Read more...Das FG Köln hat als eines der ersten Gerichte entschieden, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten verwerten kann.
Read more...FG Niedersachsen AZ: 10 V 309/10: Der Ausschluss von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting ist verfassungswidrig:
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IG-Metall verklagt Aufsichtsratsmitglieder auf Abführung von Aufsichtsratstantiemen an die Hans Böckler Stiftung
Seit Ende der siebziger Jahre sind die Gewerkschaften des DGB bemüht die im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes verfügbaren Aufsichtsratsmandate in mitbestimmungspflichtigen Unternehmen über die Listenwahl mit Gewerkschaftsmitgliedern zu besetzen. Um als Gewerkschaftsmitglied für die Wahl aufgestellt zu werden, wird seitens der Gewerkschaften vielfach die Unterzeichnung einer Abführungsverpflichtung verlangt. Ohne eine solche Unterschrift ist die Wahl für einen Arbeitnehmerver-treter in den Aufsichtsrat praktisch ausgeschlossen. Ferner sind in Gewerkschaftssatzungen Abführungsverpflichtungen enthalten.
Erst in der jüngeren Vergangenheit sind die Gewerkschaften, insbesondere die IG-Metall dazu übergegangen, diejenigen Aufsichtsräte, welche sich einer Abführung entgegensetzen, vor den Landgerichten zu verklagen. Gestützt auf ein Urteil des OLG Frankfurt werden Aufsichtsratstantiemen gegenüber den eigenen Mitgliedern eingeklagt.
Ob die geforderte Abführungsverpflichtung überhaupt dem Grunde oder der Höhe nach besteht, kann indes mit guten Gründen bezweifelt werden. Nach unserer Rechtsauffassung ist die zur Zeit gehandhabte Abführungsregelung unter mehreren Gesichtspunkten unwirksam.
Eine höchstrichterliche Entscheidung steht dazu indes noch aus. Allein der Bundesfinanzhof hat sich in einer älteren Entscheidung dahingehend geäußert, dass Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Wahl in ein Amt mit den demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar sein dürften.
Die 6. Zivilkammer des Landgerichts München (Urteil des Landgerichts München I vom 17.03.2005, Az. 6 O 19204/04) wies eine Klage der IG-Metall demgegenüber ihrem Mitglied jedoch ab. Die als nicht eingetragener Verein organisierte Gewerkschaft könne nach Ansicht des Gerichts von ihrem Mitglied nicht allein aufgrund ihrer Satzung verlangen, einen Teil seiner Aufsichtsratsvergütung abzuführen. Die Satzungsgewalt eines Vereins sei im Verhältnis zu seinen Mitgliedern durch Treu und Glauben begrenzt. Ein Gewerkschaftsmitglied müsse daher nur dann einen Teil seiner Aufsichtsratsvergütung abführen, wenn es sich im konkreten Fall verpflichtet habe, die Richtlinien der Gewerkschaft zur Tantiemenabführung einzuhalten. Eine derartige Verpflichtungserklärung lag in diesem Fall nicht vor.
Diese Entscheidung ist gerade in jüngster Zeit von Bedeutung, da die IG-Metall dazu übergeht verstärkt Aufsichtsratsmitglieder zu verklagen, die keine Abführungsverpflichtungen eingegangen sind. Doch selbst wenn Unterschriften geleistet worden sind, heißt dies nach unserer Auffassung nicht zwingend, dass diese Vereinbarungen wirksam wurden und als Anspruchsgrundlage verwendet werden können.
Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren von der IG-Metall in einer Reihe von Fällen individuelle Ausnahmen gemacht, welches ebenso unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung zur Unwirksamkeit der Abführungsverpflichtung und diesbezüglichen Satzungsbestimmung führen könnte.
Im Falle der Inanspruchnahme eines Aufsichtsratsmitglied von Seiten der Gewerksschaft sollten daher sowohl die Satzungsbestimmungen als auch die individuelle Situation des Aufsichtsratsmitglieds geprüft und das Prozeßrisiko abgewogen werden.
© 2012 Borgelt & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf
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