Neues iPhone App berechnet Rechtsanwaltsgebüren und Gerichtskosten nach RVG und GKG und berücksichtigt das demnächst in Kraft tretende 2. Kosten-rechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) mit deutlichen Änderungen der Gebührentabellen.
Weiterlesen...Beschaffenheitsangaben sind nicht lediglich unverbindliche Werbeaussagen sondern rechtsverbindliche Bestimmungen des Vertragsinhalt, so entschied das KG Berlin (Urt. v. 17.06.2011, AZ: 7 U 179/10).
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Klauseln, mit denen etwaige Über- oder Mehrarbeit bereits mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sein sollen, sind sehr verbreitet. Nicht immer sind diese Bestimmungen wirksam.
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Das OLG Celle (Urt. v. 08.03.2012, 13 U 174/11) hat in einem konkreten Fall, in dem es um goldankaufende Juweliere ging, entschieden, dass zwischen einem Online-Händler und einem stationärem Händler mit Ladengeschäft in einer bestimmten Stadt kein Wettbewerbsverhältnis besteht.
Der XII. Zivilsenat des BGH hat enstchieden, dass das durch das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz eingeführte Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten nicht zu einem Mangel des Pachtgegenstandes führt.
Weiterlesen...Der BGH hat zur Herabsetzung und Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts folgendes entschieden.
Weiterlesen...Der Leasingnehmer ist dem Leasinggeber bei unverschuldetem Verkehrsunfall nicht zum Ersatz des Schadens am geleasten Fahrzeug verpflichtet. So hat der BGH kürzlich geurteilt.
Weiterlesen...Wieder hat das Bundespatentgericht (BPatG) einen Beschluß erlassen, der die markenrechtliche Schutzfähigkeit von Slogans stützt. Demnach ist der Slogan “Wir machen morgen möglich” als Marke eintragungsfähig (Beschl.v. 19.05.2011, 30 W (pat) 501/11).
Der größte deutsche Energiekonzern EON hat angekündigt in Deutschland etwa 6000 Stellen abzubauen. Unter anderem soll dies mittels einer Transfergesellschaft und durch das Auslaufen befristeter Arbeitsverträge geschehen.
Eine Transfergesellschaft soll der Vermittlung der Arbeitnehmer in neue Beschäftigungsverhältnisse dienen. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter freiwillig. Hierzu wird das bestehende Arbeitsverhältnis mittels eines Aufhebungsvertrages beendet und ein neuer, auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag, mit der Transfergesellschaft geschlossen. Vorangeht meist ein zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen geschlossener Sozialplan.
Hat ein Sozialplan den einzelnen Arbeitnehmer unter Verletzung arbeitsrechtlicher Normen schlechter behandelt, kann dieser seine Ansprüche auf Leistungen gegen den Arbeitgeber geltend machen. Hierbei muss das Gericht den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und die Grundsätze für die Behandlung von Betriebsangehörigen nach § 75 BetrVG beachten. Da in der Regel kein neuer Sozialplan zustande kommt, hat das Gericht dem Arbeitnehmer einen Betrag zuzusprechen, der dem Arbeitnehmer bei Beachtung dieser Grundsätze zugestanden hätte.
Haben Sie Fragen in Bezug auf befristete Arbeitsverhältnisse, Transfergesellschaften oder Sozialpläne? Dann rufen Sie uns an unter Tel: 0211.5858990 oder schreiben Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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