Neues iPhone App berechnet Rechtsanwaltsgebüren und Gerichtskosten nach RVG und GKG und berücksichtigt das demnächst in Kraft tretende 2. Kosten-rechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) mit deutlichen Änderungen der Gebührentabellen.
Weiterlesen...Der Anstellungsvertrag mit dem GmbH-Geschäftsführer wird nach der Rechtsprechung des BGH als Dienstvertrag qualifiziert, auf den die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes grundsätzlich keine Anwendung finden (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG). Dies gilt unabhängig davon, in welchem Umfang der Geschäftsführer weisungsgebunden ist.
Weiterlesen...Die fristlose Kündigung eines seit elf Jahren unbeanstandet bestehenden Arbeitsverhältnisses kann wegen des dadurch erworbenen „Vertrauensguthabens“ unwirksam sein.
Weiterlesen...Das OLG Celle (Urt. v. 08.03.2012, 13 U 174/11) hat in einem konkreten Fall, in dem es um goldankaufende Juweliere ging, entschieden, dass zwischen einem Online-Händler und einem stationärem Händler mit Ladengeschäft in einer bestimmten Stadt kein Wettbewerbsverhältnis besteht.
Der XII. Zivilsenat des BGH hat enstchieden, dass das durch das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz eingeführte Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten nicht zu einem Mangel des Pachtgegenstandes führt.
Weiterlesen...Der BGH hat zur Herabsetzung und Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts folgendes entschieden.
Weiterlesen...Der Leasingnehmer ist dem Leasinggeber bei unverschuldetem Verkehrsunfall nicht zum Ersatz des Schadens am geleasten Fahrzeug verpflichtet. So hat der BGH kürzlich geurteilt.
Weiterlesen...Wieder hat das Bundespatentgericht (BPatG) einen Beschluß erlassen, der die markenrechtliche Schutzfähigkeit von Slogans stützt. Demnach ist der Slogan “Wir machen morgen möglich” als Marke eintragungsfähig (Beschl.v. 19.05.2011, 30 W (pat) 501/11).
Der BGH hat zur Herabsetzung und Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts folgendes entschieden.
Die Krankheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten stellt regelmäßig keinen ehebedingten Nachteil dar. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um den nachehelichen Unterhalt der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin erkrankte im Laufe der Ehe an einer bipolaren affektiven Psychose, weshalb sie ihre Arbeit kündigte. In der erwerbslosen Zeit der Antragsgegnerin konnte sie keine Alterseinkünfte erzielen. Da die Erwerbsnachteile allein krankheitsbedingt sind, bestehen keine ehebedingten Nachteile.
Urteil des BGH vom 30.03.2011 Aktenzeichen: XII ZR 63/09
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