Borgelt & Partner

Außenhandelsrecht

Außenhandelsrecht ist in unserem exportorientierten Wirtschaftsraum ein wichtiger Bereich des Wirt-
schaftsrechts und gewinnt in der anwaltlichen Beratung zunehmend an Bedeutung.

Vorausetzung für einen erfolgreichen Markteintritt sind neben der Kenntnis nationaler und internationaler Handelsregularien die Berücksichtigung der regionalen Handelsbestimmungen des Ziellandes. Zur Zeit verdienen politische Handelshemmnisse gegenüber traditionellen Handelspartnern in Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, besonders zur Zeit im Hinblick auf den Iran (siehe auch Handelsbeziehungen Iran), besondere Beachtung.

Sprechen Sie uns an.
Tel: 0211.5858990.
Email: info@borgelt.de

Wir bieten insbesondere Unterstützung bei:

- Unternehmensgründungen und Geschäftsaufbau
- Auslandsinvestitionen
- Lieferverträge, Exportgeschäft
- Akkreditivgeschäft & Garantien
- Projektfinanzierung, Exportfinanzierung
- Markteintrittstrategie
- Vertragshändler und Handelsvertreterrecht
- Franchiseverträge
- Transportrecht
- UN-Kaufrecht
- Exportkontrolle; Dual-Use
- Präventives Risikomanagement Export;
- Zölle (Zollverfahren, Ursprungsregeln etc.)
- Internationalen Verträge


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